Pflegende Angehörige, Gerichtsurteil

Dabei beruht das Urteil auf einer falschen Annahme.

19.04.2014 - 07:27:41

Fataler Fehler. Es wird das Pflegegeld gegen die Pflegesachleistung abgewogen und hernach den Schluss gezogen: Ausgebildete Kräfte müssen mehr erhalten. Die Pflegesachleistung ist aber nur das, was die Pflegekasse allenfalls ausbezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst zum Pflegebedürftigen kommt.  Würde eine ausgebildete Kraft alle Arbeiten des Pflegenden Angehörigen übernehmen wären bis zu 4 500 Euro fällig. Da die Pflegesachleistung aber nicht ausreicht, um diesen Betrag zu bezahlen, müssen die Pflegebedürftigen dieses Geld bezahlen, was in den meißten Fällen finanziell einfach nicht geht.

Dabei beruht das Urteil auf einer falschen Annahme. Es wird das Pflegegeld gegen die Pflegesachleistung abgewogen und hernach den Schluss gezogen: Ausgebildete Kräfte müssen mehr erhalten. Die Pflegesachleistung ist aber nur das, was die Pflegekasse allenfalls ausbezahlt, wenn ein ambulanter Pflegedienst zum Pflegebedürftigen kommt.  Würde eine ausgebildete Kraft alle Arbeiten des Pflegenden Angehörigen übernehmen wären bis zu 4 500 Euro fällig. Da die Pflegesachleistung aber nicht ausreicht, um diesen Betrag zu bezahlen, müssen die Pflegebedürftigen dieses Geld bezahlen, was in den meißten Fällen finanziell einfach nicht geht. Aber die ausgebildeten Kräfte bekommen eben viel mehr wie die Pflegesachleistung ! Das ist der fatale Fehler, der sich hinter dem Urteil des BVerfG verbirgt !

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