Frau Dr.
11.03.2014 - 19:17:38Frau Dr. Christine Varga und ihre PR-Aktion:. Christine Varga scheint eine ehrgeizige Rechtsanwältin zu sein. Ihr Alter lässt sich aus den Fotos nicht ableiten - eher mittelalterlich. Sie ist also nicht erst kürzlich in ihrem Beruf - also hat sie eine gewisse Erfahrung.... Ja, man spricht von ihr als Expertin. Man vermutet sicher nicht falsch: Der Fall Hoeneß soll sie bekannt machen. Wie macht man das? Man behauptet Abstruses - was man behauptet hat, ist nachher völlig unwichtig. Wichtig, dass der Name in allen Medien kommt. So behauptet Frau Dr. Christine Varga: "Wegen seiner Selbstanzeige sei "eine Bewährungs- in Verbindung mit einer Geldstrafe durchaus möglich." Das könne "trotz der formalen Unregelmäßigkeiten von zurückgehaltenen Daten erheblich zu seinen Gunsten gewichtet werden". 1. Es war keine "Selbstanzeige". Denn die setzt freien Willen voraus; den Hoeneß aber erwiesenermassen nicht (mehr) hatte, weil die Bank Vontobel, Zürich ihn über Recherchen eines "Stern"-Journalisten informierte, die gegen ihn gerichtet waren. Erst in der Folge bastelte Hoeneß eine "Selbstanzeige". 2. Es waren keine "formalen Unzulässigkeiten". Worum geht es? Eine schon im Januar 2013 erstellte Datei zu seinem geheimen Konto in der Schweiz hat er erst am 27.02.2014 vorgelegt, so die Steuerfahnderin vor Gericht. Liegt da die Vermutung fern, dass Hoeneß dachte, er komme mit "nur" 3,5 Millionen Euro davon, um die er den deutschen Staat, das heisst alle ehrlichen Steuerzahler betrogen hat. Gestern waren es schon 18,5 Millionen, heute (11.03.2014) melden die Zeitungen, es seien schon über 20 Millionen Euro, die Hoeneß dem Fiskus nicht abgeliefert hat, schlicht, weil er sie nie deklariert hat. 3. Zudem: Die "F.A.Z." schreibt heute (11.03.2014): "..., dass Hoeneß zusätzlich zu Unrecht 5,5 Millionen an Verlustvorträgen beim Finanzamt geltend gemacht "haben soll"". Das sind auch keine "formalen Unzulässigkeiten". Aber das übersieht Frau Dr. Christine Varga geflissentlich. Das muss man annehmen, sonst würde sie nicht so butterweich argumentieren. Nun, wer je schon Rechtsanwälte erlebt hat, der weiss, dass es, wie in jedem Berufsstand, welche gibt, die mit den unmöglichsten Argumenten versucht haben ihre Klientin, ihren Klienten herauszuhauen. Es ist auch schon welchen gelungen und es wird immer wieder der Fall sein. Frau Dr. Christine Varga macht ihr" Plädoyer" publik. Also kann man ihr auch öffentlich kontern.
Frau Dr. Christine Varga scheint eine ehrgeizige Rechtsanwältin zu sein. Ihr Alter lässt sich aus den Fotos nicht ableiten - eher mittelalterlich. Sie ist also nicht erst kürzlich in ihrem Beruf - also hat sie eine gewisse Erfahrung.... Ja, man spricht von ihr als Expertin.
Man vermutet sicher nicht falsch: Der Fall Hoeneß soll sie bekannt machen. Wie macht man das? Man behauptet Abstruses - was man behauptet hat, ist nachher völlig unwichtig. Wichtig, dass der Name in allen Medien kommt.
So behauptet Frau Dr. Christine Varga: "Wegen seiner Selbstanzeige sei "eine Bewährungs- in Verbindung mit einer Geldstrafe durchaus möglich." Das könne "trotz der formalen Unregelmäßigkeiten von zurückgehaltenen Daten erheblich zu seinen Gunsten gewichtet werden".
1. Es war keine "Selbstanzeige". Denn die setzt freien Willen voraus; den Hoeneß aber erwiesenermassen nicht (mehr) hatte, weil die Bank Vontobel, Zürich ihn über Recherchen eines "Stern"-Journalisten informierte, die gegen ihn gerichtet waren. Erst in der Folge bastelte Hoeneß eine "Selbstanzeige".
2. Es waren keine "formalen Unzulässigkeiten". Worum geht es? Eine schon im Januar 2013 erstellte Datei zu seinem geheimen Konto in der Schweiz hat er erst am 27.02.2014 vorgelegt, so die Steuerfahnderin vor Gericht.
Liegt da die Vermutung fern, dass Hoeneß dachte, er komme mit "nur" 3,5 Millionen Euro davon, um die er den deutschen Staat, das heisst alle ehrlichen Steuerzahler betrogen hat. Gestern waren es schon 18,5 Millionen, heute (11.03.2014) melden die Zeitungen, es seien schon über 20 Millionen Euro, die Hoeneß dem Fiskus nicht abgeliefert hat, schlicht, weil er sie nie deklariert hat.
3. Zudem: Die "F.A.Z." schreibt heute (11.03.2014): "..., dass Hoeneß zusätzlich zu Unrecht 5,5 Millionen an Verlustvorträgen beim Finanzamt geltend gemacht "haben soll"". Das sind auch keine "formalen Unzulässigkeiten".
Aber das übersieht Frau Dr. Christine Varga geflissentlich. Das muss man annehmen, sonst würde sie nicht so butterweich argumentieren.
Nun, wer je schon Rechtsanwälte erlebt hat, der weiss, dass es, wie in jedem Berufsstand, welche gibt, die mit den unmöglichsten Argumenten versucht haben ihre Klientin, ihren Klienten herauszuhauen. Es ist auch schon welchen gelungen und es wird immer wieder der Fall sein.
Frau Dr. Christine Varga macht ihr" Plädoyer" publik. Also kann man ihr auch öffentlich kontern.