Zwangssparen, Vorschriften

Zwangssparen (forced saving)

15.04.2008 - 00:20:39

Zwangssparen (forced saving). Durch staatliche oder kollektivvertragliche Vorschriften erzwungene Beschränkung der Konsumausgaben, wobei das zurückgehaltene Geld in Investitionen für bestimmte Aufgaben (etwa: Kriegswirtschaft, Beteiligungsfonds der Arbeitnehmer, Pensionsfonds) fliesst

Durch staatliche oder kollektivvertragliche Vorschriften erzwungene Beschränkung der Konsumausgaben, wobei das zurückgehaltene Geld in Investitionen für bestimmte Aufgaben (etwa: Kriegswirtschaft, Beteiligungsfonds der Arbeitnehmer, Pensionsfonds) fliesst. Reale Einkommenseinbussen der Haushalte bei Inflation, weil bei (zunächst) gleichbleibendem Einkommen die Güterpreise steigen, mit der gleichen Summe Geldes also jetzt weniger gekauft werden kann. Siehe Geld, sittliches, Geldeingentumsrecht, Inflations-Steuer, Steuerverzerrungs-Effekt, Zwangsanleihe.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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