Zulassung (admission)
15.04.2008 - 00:20:39Zulassung (admission). Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben
Aufsichtsrechtlich definiert als ein Hoheitsakt gleich welcher Form, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben. Siehe Erlaubnis, Zulassungspflicht.