BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zweckbindungsklausel (appropriation clause)
Die Bindung einer (in der Regel staatlichen) Einnahme an ganz bestimmte Ausgaben. An einen (öffentlichen) Zuschuss (etwa: Schaffung von Arbeitsplätzen innert einer Region) geknüpfte Bedingungen. Siehe Appropriationsklausel.