BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinsuntergrenze, Praktisch

Zinsuntergrenze (minimum interest rate)

Praktisch kann der Marktzinssatz nicht unter zwei Prozent sinken; denn dies wäre (im Euroraum angesichts der von der EZB geduldeten Preissteigerungsrate von mittelfristig 2 Prozent) ein Nullzins. Bei einem negativen Zins würde aber niemand mehr Geld verleihen wollen. Denn der Gläubiger müsste den Schuldner dafür bezahlen, dass dieser ein Darlehn aufnimmt. Siehe Niedrigzinspolitik, Nullzinsen.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen