BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Zinssplitting (interest splitting)
In der Lebensversicherung angewandtes, von den Aufsichtsbehörden gerügtes Verfahren, bei dem Verträge mit niedrigerem Rechnungszins eine gesamthaft höhere Totalverzinsung erhalten als Verträge mit hohem Rechnungszins. Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 77.