BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zinssatz, Einrechnung

Zinssatz, effektiver (effective interest)

Allgemein die Einrechnung sämtlicher preisbestimmender Bestandteile, die aus dem regelmässigen Darlehn neben dem vereinbarten Zinssatz entstehen, wie Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Modalitäten der Tilgung (Tilgungssatz, Tilgungsbeginn, Tilgungshöhe und Tilgungs-Verrechnungstermine) oder allfällige Versicherungskosten. Im engeren Sinne oft diejenige Verzinsung, die sich nach Berücksichtigung des Kaufpreises bzw. Kurswertes errechnet. Wendet man für ein mit 4 Prozent verzinsliches Wertpapier nur 80 GE auf, so ist die tatsächliche, effektive Verzinsung 4 GE auf 80 GE, mithin 5 GE auf 100 GE oder 5 Prozent. Siehe Referenz- Zinssatz, Zinsänderungsrisiko.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen