BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Zweckgesellschaft, Form

Zweckgesellschaft, eingeschränkte (qualifying special purpose entity)

Besondere Form eines Conduits nach US-GAAP. Sie ist gekennzeichnet durch eine massgebliche Beschränkung (significant qualification) der zulässigen Geschäfte auf die Übertragung von Hypotheken-Forderungen, welche der Originator selbst begründet hat. Für die originierende Bank besteht in diesem Fall für ihre Zweckgesellschaft keine Pflicht zur Konsolidierung. Die entsprechenden Rechnungslegungs-Vorschriften (hier: SFAS 140.35 und 46) wurden aber durch grosszügige Auslegung aufgeweicht, was sich gelegentlich der Subprime-Krise zeigte und zu heftigen Auseinandersetzungen führte. Siehe Einzel-Originator- Verbriefung, Zweckgesellschaft-Konsolidierung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen