BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Young-Anleihe (Young loan)
Nach dem US-amerikanischen Finanzfachmann Owen D. Young (1874-1962) benannte Anleihe des Deutschen Reiches aus dem Jahr 1930 mit einem Kupon von 5,5 Prozent und einem Volumen von 1,47 Milliarden Goldmark. Der 1933 ins Amt gekommene Reichskanzler Adolf Hitler stoppte die Bedienung der Anleihe. -In der Londoner Schuldenkonferenz 1953 regelte die Bundesrepublik Deutschland Ansprüche aus dieser Begebung. Trotzdem kam es vereinzelt zu Schadensersatz-Forderungen an Deutschland in Zusammenhang mit dieser (sowie auch mit anderen) Anleihe. Siehe Dawes- Anleihe, Staatsschulden, verweigerte.