BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Yield-to-Call, Deutschen

Yield-to-Call (so auch oft im Deutschen)

Rendite eines Wertpapiers (und hier besonders von Unternehmensanleihen gesagt), errechnet auf der Grundlage des frühest möglichen Kündigungstermins. Siehe Sperrfrist.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen