Wenn nicht ausdrücklich anders definiert, versteht man darunter die Regelung der rechtlichen Beziehungen unter den verschiedenen Steuergläubigern (Bund, Länder, Gemeinden) desselben Staatsverbandes.
15.04.2008 - 00:20:39Finanzausgleich (fiscal equalisation scheme)
Wenn nicht ausdrücklich anders definiert, versteht man darunter die Regelung der rechtlichen Beziehungen unter den verschiedenen Steuergläubigern (Bund, Länder, Gemeinden) desselben Staatsverbandes.