Finanzausgleich, Regelung

Wenn nicht ausdrücklich anders definiert, versteht man darunter die Regelung der rechtlichen Beziehungen unter den verschiedenen Steuergläubigern (Bund, Länder, Gemeinden) desselben Staatsverbandes.

15.04.2008 - 00:20:39

Finanzausgleich (fiscal equalisation scheme)

Wenn nicht ausdrücklich anders definiert, versteht man darunter die Regelung der rechtlichen Beziehungen unter den verschiedenen Steuergläubigern (Bund, Länder, Gemeinden) desselben Staatsverbandes.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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