BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Werksparkasse (employees savings bank)
Der Betrieb des Depositengeschäftes, wenn der Kreis der Einleger überwiegend aus Bediensteten eines Unternehmens besteht und nicht sonstige Bankgeschäfte betrieben werden, welche den Umfang dieses Einlagegeschäftes übersteigen. In Deutschland sind solche Institute gesetzlich verboten. Siehe Carry Trades.