BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Warenbescheinigung (stock certificate)
An Warenbörsen müssen die zur Lieferungserfüllung aus einem Futures-Geschäft notwendigen Produkte auch verfügbar sein. Der Börsengeschäftsführung beauftragt daher Fachleute mit der Begutachtung, die daraufhin ein entsprechendes Zeugnis (Zertifikat) ausstellen. Die Waren werden in Lagerhäusern aufbewahrt, die von der Börse anerkannt sind und kontrolliert werden. Siehe Lokomarkt, Vertretbarkeit, Warrant.