Verdachtsanzeige, Banken

Verdachtsanzeige (information with respect to suspicion)

15.04.2008 - 00:20:39

Verdachtsanzeige (information with respect to suspicion). Banken in Deutschland sind verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Meldung zu erstatten, wenn EX ANTE oder EX POST der Anhaltspunkte vorliegen, dass Geschäfte gegen das Verbot des Insiderhandels bzw

Banken in Deutschland sind verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Meldung zu erstatten, wenn EX ANTE oder EX POST der Anhaltspunkte vorliegen, dass Geschäfte gegen das Verbot des Insiderhandels bzw. der Marktmanipulation verstossen. Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 165 f. (hier auch Erläuterungen), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 136 (Anzeige eines Mitarbeiters führt zu Sonderprüfung), S. 165 f. (Herkunft der Anzeigen; Übersicht).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

@ ad-hoc-news.de