BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vorschatten-Effekte, Wirkungsvorwegnahmen

Vorschatten-Effekte auch Wirkungsvorwegnahmen (anticipative actions, leads)

Unternehmen und Privathaushalte richten sich bereits jetzt an rechtlichen Bestimmungen aus, die lediglich angekündigt wurden bzw. beziehen in ihre heutigen Entscheidungen Vorgänge und Abläufe (wie etwa die Überalterung) ein, deren Eintreten und Zustandekommen erwartet wird. So handelten Banken bei der Kreditvergabe schon nach dem Regelwerk Basel-II, noch ehe dieses aufsichtsrechtlich verpflichtend wurde. Siehe Behavioural Finance, Erwartungen. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom November 2007, S. 72 (Vorschatten-Effekte beim Arbeitslosengeld).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen