BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Vorfälligkeits-Entschädigung (acceleration fee)
Von Banken berechnete Gebühr, wenn ein Kreditvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückbezahlt wird. Siehe Aufhebungsentgelt, Bankgebühren, Deduktion, Entgelt, Sperrkonto, Überziehungsentgelt. Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 63 (zur Rechtslage und zu Beschwerden), Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 75 (detaillierte Berechnung), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 194 (Abgrenzung zum Aufhebungsentgelt) und den jeweiligen Jahresbericht der BaFin.