BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verwahrstelle, Depositary

Verwahrstelle (Depositary)

Im Sinne von § 1 DepotG Einrichtung mit der Hauptfunktion, Wertpapiere entweder effektiv zu verwahren oder elektronisch aufzuzeichnen und über das Eigentum an den Wertpapieren Buch zu führen (Verwahrungsbuch nach § 14 DepotG). Siehe Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Depotunterschlagung, Wertpapier- Nebendienstleistungen, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrung.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen