BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Veröffentlichung, Begriff

Veröffentlichung, unverzügliche (disclosure without delay)

Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsache unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat. Siehe Ad-hoc- Mitteilung. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 30 f.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen