BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Veröffentlichung, unverzügliche (disclosure without delay)
Begriff aus dem Aufsichtsrecht, wonach ein Unternehmen jede Ad-hoc-publizitätspflichtige Tatsache unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) mitzuteilen und zu veröffentlichen hat. Siehe Ad-hoc- Mitteilung. Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 30 f.