BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Vermögen, Eigentum

Vermögen, öffentliches (public capital)

Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter alle im Eigentum des Staates befindliche Güter, die einen dauerhaften Wert besitzen und Nutzungen für die Allgemeinheit abwerfen. Siehe Vermögen, Sozialkapital.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen