BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Vermittler, vertraglich gebundener (contract-bound agent)
In der Sprache der Aufsichtsbehörden eine natürliche oder juristische Person, die unter unbeschränkter und vorbehaltsloser Haftung einem einzigen Finanzdienstleister, für welche sie jeweils tätig ist, Wertpapierdienstleistungen samt Nebenleistungen für Kunden oder potentielle Kunden erbringt, Weisungen oder Aufträge des Kunden in Bezug auf Wertpapierdienstleistungen oder Finanzinstrumente annimmt und weiterleitet, Finanzinstrumente plaziert und/oder Kunden oder mögliche Kunden bezüglich dieser Finanzinstrumente oder Dienstleistungen berät. -Die Markets in Financial Instruments Directive führte europaweit für solche Dienstleister weitgehende Offenlegungspflichten ein. Siehe Versicherungsvermittler.