BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verlustteilungsprinzip, Insolvenz

Verlustteilungsprinzip (shared pain approach)

Im Falle der Insolvenz eines Grossschuldners arbeiten die davon (mit notleidenden Krediten) betroffenen Banken zusammen und einigen sich auf ein Verfahren, wie allfällige Verluste aufgeteilt werden. In Grossbritannien unter der Federführung der Bank von England für solche Vorfälle vereinbart. Siehe Intercreditor Agreement, Krisenlasten-Verteilungsprogramm, Londoner Verfahren, Prager Verlautbarung, Umschuldungsklauseln.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen