BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Verlustmeldung, Verlust

Verlustmeldung (loss notification)

Bei einem Verlust ab 25 Prozent des haftenden Eigenkapitals muss eine Bank dies in Deutschland der Aufsichtsbehörde unverzüglich mitteilen; siehe § 24, Abs. 1, . 5 KWG.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen