Unwiderrufliche, Vermögensgegenstandes

Übertragung, endgültige (final transfer)

15.04.2008 - 00:20:39

Übertragung, endgültige (final transfer). Unwiderrufliche und unbedingte Übergabe eines Vermögensgegenstandes (seltener auch in Bezug auf Geld gesagt) mit schuldbefreiender Wirkung

Unwiderrufliche und unbedingte Übergabe eines Vermögensgegenstandes (seltener auch in Bezug auf Geld gesagt) mit schuldbefreiender Wirkung. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Mistrade, Schlusschein, Settlement, Transfer, Zahlungshalber.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen

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