Übertragung, endgültige (final transfer)
15.04.2008 - 00:20:39Übertragung, endgültige (final transfer). Unwiderrufliche und unbedingte Übergabe eines Vermögensgegenstandes (seltener auch in Bezug auf Geld gesagt) mit schuldbefreiender Wirkung
Unwiderrufliche und unbedingte Übergabe eines Vermögensgegenstandes (seltener auch in Bezug auf Geld gesagt) mit schuldbefreiender Wirkung. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Mistrade, Schlusschein, Settlement, Transfer, Zahlungshalber.