BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Unternehmen, gemischte (mixed companies)
Auf dem Finanzmarkt gemäss Definition in § 1, Abs, 1 KWG "Unternehmen, die keine Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding- Gesellschaften oder Institute sind und die mindestens ein Einlagenkreditinstitut, ein E-Geld-Institut, ein Wertpapierhandelsunternehmen oder eine Kapitalanlagegesellschaft zum Tochterunternehmen (subsidary) haben. Eine gemischte Unternehmensgruppe besteht aus einem gemischten Unternehmen und seinen Tochterunternehmen". Siehe Kontrolle.