Termingeschäft im engeren Sinn (forward contract)
15.04.2008 - 00:20:39Termingeschäft im engeren Sinn (forward contract). Vertrag, der ausserbörslich durch die Parteien eingegangen wird, die sich nach individuell ausgehandelten Bedingungen auf den Kauf/Verkauf eines bestimmten Gutes einigen
Vertrag, der ausserbörslich durch die Parteien eingegangen wird, die sich nach individuell ausgehandelten Bedingungen auf den Kauf/Verkauf eines bestimmten Gutes einigen. -Der Unterschied zum Terminkontrakt (oft nur "Kontrakt" genannt) besteht darin, dass die Terminbörsen die Vertragsbedingungen standardisieren, um diese Kontrakte börsengängig zu machen. Siehe Aufklärungspflicht.