BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Trinkgeld (tip, gratuity)
Eine Zahlung in Bargeld als besondere Anerkennung für eine Dienstleistung, vor allem im Hotel-und Gaststättengewerbe (dort auch oft als Bedienungsgeld [bakshish] in den Preis der Leistung eingerechnet); in alten Dokumenten auch Badgeld, Bechergeld und Bibaliegeld genannt. Geldzahlung zum Zwecke der Erlangung besonderer Vorteile, vor allem von Amtsträgern (Handgeld, Schmiergeld; in der älteren Literatur auch Schmieralien genannt). In alten Dokumenten oft auch eine Abgabe auf den Verzehr von Bier, Wein und Most, praktisch eine Getränkesteuer (beverage tax); in einigen Gegenden früher auch Datzgeld genannt. In Brauereien auch teilweise heute noch ein Jeton (Chip, Wertmarke), mit der Angestellte eine bestimmte Menge Freibier vom Arbeitgeber als Deputat (payment in kind) beziehen können; der Haustrunk war früher fester Lohnbestandteil der Bierbrauer. Siehe Abfertigungsgeld, Biergeld, Douceur, Gleichengeld, Octroi, Reedergeld, Taxe, Umgeld, Ungeld.