BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Transaktion, Geschäft

Transaktion, befristete (reverse transaction)

Geschäft, bei dem die Zentralbank Vermögenswerte gemäss einer Rückkaufsvereinbarung kauft bzw. verkauft oder Darlehn gegen Verpfändung von Sicherheiten gewährt. Vgl. Monatsbericht der EZB vom Oktober 2007, S. 93 ff. (Vergleich der Regelungen für Sicherheiten bei der EZB mit USA und Japan; viele Übersichten).

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen