BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Tier 1 (tier one)
Gemäss der Definition der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, der sich die meisten Aufsichtsbehörden angeschlossen haben, das Kernkapital einer Bank, bestehend aus Grundkapital, offene Reserven und Gewinnvortrag (= eigene Mittel) sowie das zu einem gewissen Teil angerechnete ergänzende Kapital, bestehend aus stillen Reserven und nachrangigen Anleihen. -In Deutschland konkretisiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht durch entsprechende Richtlinien die Anforderungen im einzelnen. Nach Solvency-II beste Qualitätsklasse, in erster Linie das eingezahlte Grundkapital. Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 51 (Bestandteile der Solvenzbilanz).