BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Terminkontrakt (futures contract)
Standardisierter, juristisch verbindlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum. -Die Vereinheitlichung (Standardisierung) der Kontrakte ermöglicht eine bequeme Übertragbarkeit an Finanz-oder Warenterminbörsen. Siehe auch Aufklärungspflicht, Call, Put., Option, Rohstoff-Terminvertrag, Strike Price, Termingeschäft im engeren Sinne, Vertretbarkeit, Waren-Terminkontrakt, Wiedereindeckungs- Risiko.