BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Taschengeld, Bargeld

Taschengeld (pocket money; slush money)

Die Übertragung von Bargeld an noch nicht im Erwerbsleben stehende Jugendliche durch Eltern und Verwandte (Sackgeld). Nach § 46 StVollzG-NRW von der Vollzuganstalt an unverschuldet arbeitslose Häftlinge, die nicht über Eigengeld verfügen, ausbezahlte angemessene Summe zum Einkauf persönlicher Dinge. Volkstümlich auch in der Bedeutung einer kleinen Summe Geldes, oft mit der Nebenbedeutung, dass diese Zahlung als zu niedrig empfunden und man mit dem Betrag "abgespeist" (fobbed) wird. Umgangssprachlich auch für Schmiergeld (im Sinne von Bestechungszahlung) gesagt. Siehe Hausgeld, Überbrückungsgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen