BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Stillhalter/Stillhaltergeschäfte
Stillhalter nennt man bei Kauf- oder Verkaufsoptionen die jeweiligen Kontrahenten des Optionsgeschäftes. Der Stillhalter in Stücken verpflichtet sich, dem Käufer einer Kaufoption innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Kurs (Basispreis) zu liefern. Dafür erhält er eine Optionsprämie, die zumeist höher ist als der Ertrag vergleichbarer Anlagen am Kapitalmarkt. Der Stillhalter in Geld dagegen verpflichtet sich, vom Käufer einer Verkaufsoption gegen Zahlung einer besonderen Prämie innerhalb der Optionsfrist jederzeit die entsprechenden Stücke zum vereinbarten Basispreis abzunehmen, auch wenn inzwischen der Kurs des entsprechenden Wertpapiers kräftig gefallen sein sollte. Das Risiko dieses Stillhaltergeschäfts ist daher grundsätzlich sehr hoch.