BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Stallgeld, Frühere

Stallgeld (stallage)

Frühere Zahlung, die Fuhrleute zu entrichten hatten, die anlässlich der Abholung oder Zustellung von Frachtgut mehrere Tage unterwegs waren, und die ihre Pferde für die Nacht in einen Mietstall (renting stable) unterbringen mussten. In der Regel boten die Fuhrmann-Gasthäuser (carter hotels) auch die Versorgung der Pferde an.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen