BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Staat (general government)
Die öffentlichen Gemeinwesen (Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, Arbeitsverwaltung), die eine eigene, aus Zwangsbeiträgen (Steuern, Abgaben) gespeiste Haushaltsführung betreiben. Bei der EZB fasst man darunter (wie im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung) den Zentralstaat (Bund), die regionalen (Länder) und lokalen (Kreise, Kreisverbände, Städte) Gebietskörperschaften sowie die Sozialversicherungsträger. Siehe Finanzwissenschaft, Gebietskörperschaften, Parafiskus, Stellen, öffentliche. Vgl. Geschäftsbericht 2006 der Deutschen Bundesbank, S. 53 (Übersicht 2004-2006) sowie den jeweiligen Geschäftsbericht der Deutschen Bundesbank. Über die Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Ländern der Eurozone finden sich nähere Angaben im Anhang "Statistik des Euro- Währungsgebiets", Rubrik "Öffentliche Finanzen" Unterrubrik "Einnahmen, Ausgaben und Finanzierungssaldo" im jeweiligen Monatsbericht der EZB.