BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sportel, Früher

Sportel (charge, due)

Früher die direkte Zahlung gemäss Tarif an einen öffentlich Bediensteten oder an einen Geistlichen für die von ihm vorgenommene Amtshandlung; im 18. Jht. durch regelmässige Entlohnung des Dienstherrn (Besoldung) ersetzt. Die Gebühr für eine staatliche Leistung, insbesondere bei Gerichten (Gerichtsgeld). Siehe Gebühr, Justitiengeld, Kanzleigeld, Taxe.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen