BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sperrlisten, Verfolg

Sperrlisten (restricted lists)

Im Verfolg der Compliance ein Verfahren, bei dem alle Geschäfte in bestimmten Wertpapieren verboten werden; es sei denn, diese beruhen ausschliesslich auf einer eindeutigen, dokumentierten Kundenweisung. Von den Aufsichtsbehörden empfohlen, teilweise sogar vorgeschrieben. Veröffentlichtes Verzeichnis gestohlener und auf andere Weise abhanden gekommener Wertapiere, um vor deren Kauf zu warnen. Siehe Beobachtungsliste, Handelsüberwachungsstelle, Insider-Meldepflicht, Insider-Transaktionen, Insider-Überwachung, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen