BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Spekulation, Tätigkeit

Spekulation (speculation)

Allgemein die Tätigkeit mit dem Ziel, aus einer für die Zukunft erwarteten Marktveränderung Nachteile zu vermeiden bzw. Vorteile zu gewinnen. Geschäfte, bei denen sehr hohe Risiken hinsichtlich des Gewinns oder des Verlustes eingegangen werden An Börsen der Versuch, durch den Kauf (Verkauf) von Terminkontrakten aus Preisänderungen auf dem Finanzmarkt oder Warenmarkt Gewinn zu erzielen. Der Spekulant übernimmt dabei das Risiko, welches der Absicherer (Hedger) einem Partner zu übertragen sucht. Damit verschafft der Spekulant dem Markt die notwendige Liquidität. In Deutschland ist es nach § 23 BörsG verboten, Unerfahrene zu Spekulationsgeschäften zu verleiten. Abwertende Bezeichnung für risikofreudige Marktteilnehmer überhaupt mit der Behauptung, sie würden (weltweit) Ungleichgewichte hervorrufen. Nicht also die Ursache (schlechte Politik und dadurch entsprechende Erwartungen der Wirtschaftssubjekte), sondern die Wirkung (Rückzug aus den krisenverdächtigen Engagements) wird angeprangert. Siehe Agiotage, Aufklärungspflicht, Derivate-Informationspflicht, Derivate-Kodex, Differenzgeschäfte, Finanzgeier, Herstatt-Pleite, Meinungskäufe, Option, Rendite, implizite, Risikobericht, Risikotransformation, Rohstoff-Terminvertrag, Soros-Spekulation, Spread Bets, Vieleck, magisches, Vorschatten-Effekte, Waren- Terminkontrakt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen