BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Sonderziehungsrecht, SZR (special drawing right, SDR)
Im Verkehr zwischen den Zentralbanken: das vom Internationalen Währungsfonds (IWF) an die Mitgliedsstaaten abgegebene Zahlungsmittel. Das SZR (SDR; davon abweichend ISO-Code: XDR)) hat nicht die Eigenschaft einer Währungseinheit. Es ist primär Rechennungseinheit und Buchgeld. Verwendet wird es auch von öffentlichen und privaten Stellen, unter anderem als Nachfolger jener Rechnungseinheiten, die ehedem in Goldwerten (etwa: Goldfranken) ausgedrückt waren. Auch die meisten Paritäten werden in SZR ausgedrückt. -Der Wert des SZR wird täglich offiziell aufgrund der Wechselkurse des zugrundeliegenden Währungskorbes berechnet. Die Zusammensetzung des Währungskorbes sowie das Gewicht und die Menge der Währungen im Korb werden im Abstand von jeweils fünf Jahren neu festgelegt. Bei der Bestimmung des SZR am 30. Dezember 2005 waren nur noch fünf Währungen (USD, EUR. JPY und GBP) im Korb enthalten. Siehe Abwertung, Aufwertung, Parität, Verrechnungsgeld, Währung. Vgl. Jahresbericht 2000 der Europäischen Zentralbank, S. 109.