BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Skontro (settlement of accounts)
Allgemein: Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Die kontenmässige Stückeverrechnung, vor allem die Zu-und Abbuchung von Wertpapieren als Stücke, nicht etwas umgerechnet zum Kurs. Im Börsenhandel: die Umsätze an der Börse; alle börslichen Geschäfte. Die Aufsichtsorgane verpflichten die Börsenmakler in der Regel sehr streng zur Skontro-Aufzeichnung (Orderbuch) und überwachen diese. Siehe Iceberg Order.