BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Single Hedge-Fonds (single hedge fund)
Hedge-Fonds mit besonders hohen Risiken. Sie sind in ihrer Strategie gesetzlich kaum beschränkt. Für sie sind die Aufnahme von Krediten, der Einsatz von Derivaten, Hebel-Effekte aller Art und Leerverkäufe unbegrenzt zulässig. Jedoch dürfen sie in Deutschland nicht über öffentlichen Vertrieb, sondern lediglich auf dem Wege der Privatplazierung vertrieben werden. Siehe Hedge-Fonds, Vertrieb, öffentlicher. Vgl. zur Definition und zur aufsichtsrechtlichen Seite Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 182 ff.