BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Sicherungsgeld, Verträgen

Sicherungsgeld (security sum)

Bei Verträgen die Vereinbarung, dass eine Summe Geldes hinterlegt wird, um die (spätere) Leistung des Vertragspartners zu gewährleisten. Vom Hotel verlangte, im voraus zu hinterlegende Summe, die Gäste aufzubringen haben, denen eine hauseigene Telephonanlage mit freier Durchwahl zu ihrer Verfügung steht. In Deutschland in der Zeit der Regierung Hitler (1933-1945) unliebsamen Personen (vor allem katholischen Geistlichen) einmalig auferlegte oder jährlich abverlangte Zahlung, um sie so vor regierungskritischen Äusserungen zu warnen. Im deutschen Steuerrecht eine der Konventionalstrafe entsprechende Zahlung. Sie wird dem Steuerpflichtigen für den Fall auferlegt, dass er gewisse Bedingungen nicht beachtet, unter denen ihm eine Steuervergünstigung gewährt wurde. Siehe Sicherheit, Sicherheitseinbehalt.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen