BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Seignorage (seignorage, seigniorage)
Früher und in älteren Veröffentlichungen der Prägelohn für den Münzer (auch Münzschroter: den Hersteller einer Metallmünze) sowie dessen jeweils genau festgesetzte Abgabe an dem Münzherrn. Heute allgemein der Unterschied zwischen den Herstellungskosten und dem Nominalwert eines Geldzeichens (Münze oder Schein). Im Eurogebiet fliesst der Seignorage für Scheine der EZB und für Münzen den einzelnen Regierungen zu. In anderer Bedeutung versteht man unter Seignorage auch die Einnahmen eines Staates, der seine Ausgabe über das in seiner Hand befindliche (also nicht einer unabhängigen Zentralbank überantworteten) Monopol zur Geldausgabe finanziert. -Seignorage kommt aus dem Französischen und ist (wie alle französischen Wörter mit der Endsilbe age, ege, ment) männlichen Geschlechts, wird aber im Deutschen oft weiblich gebraucht. Siehe Münzregal., Regionalgeld, Schlagschatz.