BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Schuldtitel (debt instruments)
Allgemein ein Dokument, das ein Darlehn oder eine vertragliche Verpflichtung ausweist. Schuldverschreibungen im Sinne von § 793 BGB, wie bei Warenkrediten, Bankdepositen, Wechselschulden, Obligationen, usw. üblich. Rechtlich verbindliche Schuldscheine im Sinne von § 371 BGB, die ausgestellt werden, wenn jemand Geld entleiht. Jederart durch einen Vermögenswert besichertes Wertpapier, einschliesslich der Verbriefungspapiere. Schuldverschreibung. Siehe Papiere, Titel.