BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Schuldbuchforderung (debt register claim)
Eine öffentliche Anleihe wird nicht verbrieft, sondern der Gläubiger in ein Schuldbuch eingetragen. In Deutschland unterliegen die Schuldbücher dem gesetzlich verankerten Schuldbuchgeheimnis, das in der Praxis dem Bankgeheimnis entspricht. -Das in ein Schuldbuch des Bundes oder eines Landes eingetragene Forderungsrecht nennt man auch Wertrecht. Für die Verwahrung und Verwaltung der Schuldbuchforderungen gelten in Deutschland die Bestimmungen des Depotgesetzes. Siehe Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur, Fiscal Agent.