BÖRSENLEXIKON ARTIKEL
Schlusschein, auch Schlusszettel (contract note)
Ein rechtsgültiger schriftlicher Beleg über den Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten, insbes. Aktien. Darin sind alle besonderen Vertragsbedingungen aufgeführt. Siehe Abwicklungsbestätigung, Buchgewinn, Closing, Kapitalanlage-Mustervertrag, Kontrakt, Settlement, Übertragung, endgültige.