BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Schirmgeld, Deutschland

Schirmgeld (protection fee)

1 In Deutschland Abgabe an den Kaiser seitens reichsunmittelbarer Herrschaften, um in ihrem Rechtsbestand gegenüber Reichsfürsten und Reichsstädten gesichert zu sein. 2 In manchen Städten und Territorialstaaten (auch in Österreich und der Schweiz) seitens der konfessionell von der Mehrheit abweichenden oder stammesfremden Bewohner (vor allem Bewohner mosaischen Glaubens ["Judentribut"]) zu zahlende Abgabe, um sie vor allfälligen Angriffen zu schützen: ein Schutzgeld. Siehe Geleitgeld, Schutzgeld, Toleranzgeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen