BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Saldierungs-Verbot, Grundregel

Saldierungs-Verbot (balancing prohibition)

Grundregel, nach der in keinem Fall Schulden mit Vermögenswerten aufgerechnet werden dürfen; beide sind allemal getrennt voneinander auszuweisen. Ebenso dürfen Aufwendungen nicht mit Erträgen oder Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen