BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Saalhändler, USA

Saalhändler (locals)

In den USA von der Börse zugelassene und überwachte Marktteilnehmer, die ausschliesslich auf eigene Rechung Kontrakte kaufen und verkaufen. Soweit Saalhändler Aufträge von Dritten erhalten, sind sie nach der Börsenordnung in der Regel streng verpflichtet, diese im Rahmen der Klientenüberweisung abzuwickeln. -An der Börse in London heisst der Saalhändler auch Stockjobber. Siehe Arbitrage, Börsenhändler, individueller, Börsenmitglieder, Commercials, Karten-Stapel, Kulisse, Spekulation.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen