Respekttage (days of grace)
15.04.2008 - 00:20:39Respekttage (days of grace). Allgemein die Frist, die ein Gläubiger nach Fälligkeit einer Forderung dem Schuldner einräumt
Allgemein die Frist, die ein Gläubiger nach Fälligkeit einer Forderung dem Schuldner einräumt. Früher bei Wechseln nach deren Verfall oftmals eingeräumte zwei Tage, um dem Inhaber Zeit zur Protesterhebung zu gewähren, auch Respittage, Diskretionstage und Faveurtage genannt. Siehe Karenzzeit, Nachschuss- Schwelle.