BÖRSENLEXIKON ARTIKEL

Rüstgeld, Frühere

Rüstgeld (armament impost)

Frühere (Zwangs)Abgabe für die Ausstattung und den Unterhalt des Heeres; auch Rockgeld und Kleidergulden genannt. Siehe Heergeld, Kavalleriegeld.

© Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen